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34a Sachkunde · Sachgebiet 2

Sachgebiet 2 der Sachkundeprüfung 34a: Datenschutzrecht

Sachgebiet 2 der Sachkundeprüfung fragt, wie du mit Daten von Menschen umgehst: Namen auf der Besucherliste, Bilder aus der Videoanlage, Einträge im Wachbuch (§ 7 Nr. 2 BewachV). Grundlage sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Hier stehen die sechs Unterthemen in eigenen Worten, dazu eine Übungsfrage aus der App 34a Sachkunde · becertain und wie die App dieses Sachgebiet abdeckt.

Stand: 3. November 2026. Verantwortlich: Sergej Markwart, becertain. Quellen am Ende der Seite.

Die 6 Unterthemen

Grundlage sind § 7 Nr. 2 BewachV und die Gliederung des Rahmenplans für die Sachkundeprüfung. Die Texte fassen die Inhalte in eigenen Worten zusammen, die Paragrafen zeigen, wo du nachlesen kannst.

2.1 Personenbezogene Daten und Anwendungsbereich

Personenbezogen ist jede Information über eine bestimmte oder bestimmbare Person, also auch ein Bild, auf dem man jemanden erkennen kann (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Gesundheitsdaten und einige andere Arten gehören zu den besonderen Kategorien, für die strengere Regeln gelten (Art. 9). Die DSGVO gilt in der ganzen EU, das BDSG ergänzt sie in Deutschland.

2.2 Grundsätze und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Daten dürfen nur für einen festgelegten Zweck erhoben werden, nur so viele wie nötig und nur so lange wie nötig: Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 DSGVO). Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage, etwa eine Einwilligung, einen Vertrag, eine rechtliche Pflicht oder ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1).

2.3 Rechte der betroffenen Person

Wer erfasst oder gefilmt wird, hat Rechte: Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch (Art. 13 bis 21 DSGVO). Auf einen Antrag antwortet der Verantwortliche ohne unangemessene Verzögerung, spätestens innerhalb eines Monats, und in der Regel unentgeltlich (Art. 12 Abs. 3 und 5).

2.4 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume

Für Kameras in öffentlich zugänglichen Räumen, etwa in einem Einkaufszentrum, nennt § 4 BDSG die Voraussetzungen: Die Beobachtung muss erforderlich sein, und schutzwürdige Interessen der Betroffenen dürfen nicht überwiegen. Auf die Kamera und den Verantwortlichen wird frühzeitig hingewiesen, und die Aufnahmen werden gelöscht, sobald sie nicht mehr gebraucht werden.

2.5 Datensicherheit, Auftragsverarbeitung, Datenpannen

Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt, etwa durch Passwörter und Zugriffsrechte (Art. 32 DSGVO). Wer im Auftrag eines Kunden Daten verarbeitet, etwa dessen Videoanlage auswertet, darf das nur auf Weisung des Kunden (Art. 28 und 29). Eine Datenpanne meldet der Verantwortliche möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde (Art. 33).

2.6 Strafen, Bußgelder, Haftung

Wer das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt aufnimmt oder Bilder macht, die einen Menschen in hilfloser Lage zur Schau stellen, kann sich strafbar machen (§§ 201 und 201a StGB). Verstöße gegen die DSGVO können Geldbußen nach sich ziehen (Art. 83), und wer dadurch einen Schaden erleidet, kann Schadensersatz verlangen (Art. 82).

Probier eine Frage

Eine Aufgabe aus der App zu Sachgebiet 2, Unterthema 2.5. Wähle eine Antwort und prüf sie. Danach liest du die Erklärung und die Quelle, wie in der App.

2.5Datensicherheit, Auftragsverarbeitung, Datenpannen

Deine Firma wertet als Auftragsverarbeiter die Kameras eines Kunden aus. Ein Kollege will spannende Szenen für ein Schulungsvideo der eigenen Firma verwenden. Was gilt nach Art. 29 DSGVO?

Wähle eine Antwort.

    Wähle eine Antwort, dann kannst du prüfen.

    Deine Firma wertet als Auftragsverarbeiter die Kameras eines Kunden aus. Ein Kollege will spannende Szenen für ein Schulungsvideo der eigenen Firma verwenden. Was gilt nach Art. 29 DSGVO?

    Lösung: Die Daten dürfen nur auf Weisung des Verantwortlichen verarbeitet werden, nach Art. 29 DSGVO. Zum Ausprobieren braucht die Seite JavaScript.

    Die wichtigsten Paragrafen

    • Art. 4, 5, 6 und 9 DSGVO: Begriffe, Grundsätze, Rechtsgrundlagen, besondere Kategorien
    • Art. 12 bis 21 DSGVO: Rechte der betroffenen Person
    • Art. 28, 29, 32 und 33 DSGVO: Auftragsverarbeitung, Sicherheit, Datenpannen
    • § 4 BDSG: Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
    • §§ 201 und 201a StGB: Vertraulichkeit des Wortes, Bildaufnahmen

    So deckt die App Sachgebiet 2 ab

    In der App 34a Sachkunde · becertain hat Sachgebiet 2 rund 50 eigene Übungsaufgaben, verteilt auf alle Unterthemen oben. Jede Lösung nennt die Stelle, aus der sie folgt, mit dem Wortlaut zum Aufklappen. In der Probeprüfung mit 82 Aufgaben stammen etwa 6 % der Aufgaben aus diesem Sachgebiet. Die Verteilung folgt der Fragenzahl je Bereich im alten Prüfungsformat bis Juni 2025; wie die Prüfung heute verteilt, ist nicht veröffentlicht.

    Nach dem Einstiegstest mit 45 Aufgaben zeigt dir die Auswertung, wie viel du in Sachgebiet 2 richtig hattest. Jede falsche Antwort kommt später wieder dran, bis du sie richtig hast. Der Einstiegstest ist gratis, Pro kaufst du einmal für 14,99 €, kein Abo.

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    Weiterlesen

    • Sachgebiet 1: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht
    • Sachgebiet 3: Bürgerliches Gesetzbuch
    • Sachgebiet 4: Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
    • Sachgebiet 5: Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
    • Sachgebiet 6: Umgang mit Menschen
    • Sachgebiet 7: Grundzüge der Sicherheitstechnik
    • Sachkundeprüfung 34a: Ablauf, Punkte, Termine und Gebühr
    • Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung 34a nach Sachgebiet

    Quellen

    • Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, EUR-Lex
    • § 4 BDSG, Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
    • § 201a StGB, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
    • § 7 BewachV, Inhalt der Unterrichtung (die sieben Sachgebiete)

    Hinweis

    Für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei deiner IHK. Jede Aufgabe folgt den sieben Sachgebieten der Bewachungsverordnung und dem Format der schriftlichen Prüfung. Jede Lösung nennt die Stelle in Gesetz, Verordnung, Unfallverhütungsvorschrift oder Rahmenplan, aus der sie folgt. Rechtsstand 3.11.2026. Eigene Übungsfragen, unabhängig von IHK und DIHK.

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