34a Sachkunde · Sachgebiet 4
Sachgebiet 4 der Sachkundeprüfung 34a: Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
Sachgebiet 4 der Sachkundeprüfung ist das größte: Strafrecht, Strafverfahrensrecht und der Umgang mit Waffen (§ 7 Nr. 4 BewachV). Du lernst, wann eine Tat strafbar ist, wann Notwehr und Notstand dich rechtfertigen, welche Straftaten dir im Dienst begegnen, wann du jemanden festhalten darfst und was das Waffengesetz erlaubt. Hier stehen die acht Unterthemen in eigenen Worten, dazu eine Übungsfrage aus der App 34a Sachkunde · becertain und wie die App dieses Sachgebiet abdeckt.
Stand: 3. November 2026. Verantwortlich: Sergej Markwart, becertain. Quellen am Ende der Seite.
Die 8 Unterthemen
Grundlage sind § 7 Nr. 4 BewachV und die Gliederung des Rahmenplans für die Sachkundeprüfung. Die Texte fassen die Inhalte in eigenen Worten zusammen, die Paragrafen zeigen, wo du nachlesen kannst.
4.1 Grundlagen des Strafrechts
Eine Tat ist nur strafbar, wenn das Gesetz das vor der Tat bestimmt hat (§ 1 StGB). Verbrechen sind Taten mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe, alle anderen sind Vergehen (§ 12). Strafbar ist meist nur vorsätzliches Handeln (§ 15), Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig (§ 19). Dazu kommen Versuch, Täter, Anstifter und Gehilfe und der Unterschied zwischen Antrags- und Offizialdelikt.
4.2 Notwehr, Notstand und Entschuldigung im Strafrecht
Notwehr nach § 32 StGB rechtfertigt die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Wer aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken zu weit geht, wird nicht bestraft (§ 33). Der rechtfertigende Notstand erlaubt einen Eingriff, wenn das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt (§ 34). Der entschuldigende Notstand betrifft Gefahren für Leben, Leib oder Freiheit (§ 35).
4.3 Straftaten gegen Ordnung, Rechtspflege und Ehre
Hausfriedensbruch begeht, wer widerrechtlich in fremde Räume eindringt oder trotz Aufforderung nicht geht (§ 123 StGB). Wer sich als Polizist ausgibt, macht sich wegen Amtsanmaßung strafbar (§ 132). Dazu kommen falsche Aussage vor Gericht, falsche Verdächtigung und Beleidigung (§§ 153, 164 und 185).
4.4 Straftaten gegen Körper, Freiheit und Hilfepflicht
Aus einer Körperverletzung (§ 223 StGB) wird eine gefährliche, etwa mit einer Waffe oder gemeinsam mit anderen (§ 224). Wer jemanden einsperrt oder festhält, ohne dass ein Recht das erlaubt, begeht Freiheitsberaubung (§ 239). Wer mit Gewalt oder Drohung zu etwas zwingt, begeht Nötigung (§ 240). Bei einem Unglücksfall musst du helfen, soweit es dir zuzumuten ist (§ 323c).
4.5 Eigentums- und Vermögensdelikte
Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich rechtswidrig zuzueignen (§ 242 StGB). Mit Gewalt oder Drohung wird daraus Raub (§ 249). Wer nach einem Diebstahl Gewalt anwendet, um die Beute zu behalten, begeht räuberischen Diebstahl (§ 252). Dazu kommen Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betrug, Erschleichen von Leistungen, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung und Brandstiftung.
4.6 Festnahme, Ermittlungsverfahren, Ordnungswidrigkeiten
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, darf ihn jeder vorläufig festnehmen, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann (§ 127 Abs. 1 StPO). Ermitteln müssen Staatsanwaltschaft und Polizei (§§ 152 und 163). Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten, sie werden mit einer Geldbuße geahndet (§ 1 OWiG).
4.7 Waffenrecht
Das Waffengesetz unterscheidet Erwerb, Besitz und Führen (Anlage 1 WaffG). Für Schusswaffen brauchst du eine Erlaubnis, zum Führen einen Waffenschein (§ 10). Ein Bewachungsunternehmer bekommt sie nur, wenn Aufträge zum Schutz gefährdeter Personen oder Objekte Schusswaffen erfordern (§ 28). Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen verboten (§ 42 Abs. 1), inzwischen auch von Messern, mit Ausnahmen etwa für Beschäftigte bei der Arbeit (§ 42 Abs. 4a).
4.8 Reizstoffsprühgeräte, Schlagstöcke und andere Abwehrmittel
Reizstoffsprühgeräte und Schlagstöcke können Waffen im Sinne des Gesetzes sein; was gilt, steht in § 1 Abs. 2 und den Anlagen 1 und 2 WaffG. Im Dienst führst du Hieb- und Stoßwaffen und Reizstoffsprühgeräte nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers, und jeden Gebrauch zeigst du der Polizei und ihm an (§ 17 Abs. 1 BewachV).
Probier eine Frage
Eine Aufgabe aus der App zu Sachgebiet 4, Unterthema 4.6. Wähle eine Antwort und prüf sie. Danach liest du die Erklärung und die Quelle, wie in der App.
Nachts ertappt ein Wachmann einen Unbekannten im umzäunten Lagerhof. Der Mann will über den Zaun flüchten. Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag verfolgt. Ein Antrag ist noch nicht gestellt. Darf der Wachmann ihn vorläufig festnehmen?
Wähle eine Antwort.
Wähle eine Antwort, dann kannst du prüfen.
Nachts ertappt ein Wachmann einen Unbekannten im umzäunten Lagerhof. Der Mann will über den Zaun flüchten. Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag verfolgt. Ein Antrag ist noch nicht gestellt. Darf der Wachmann ihn vorläufig festnehmen?
Lösung: Ja, die vorläufige Festnahme ist auch ohne Strafantrag zulässig, nach § 127 Abs. 3 StPO. Zum Ausprobieren braucht die Seite JavaScript.
Die wichtigsten Paragrafen
- §§ 32 bis 35 StGB: Notwehr, Notwehrüberschreitung, Notstand
- §§ 123, 223, 239, 240, 242, 249, 252 und 323c StGB: Straftaten aus dem Wachalltag
- § 127 StPO: Vorläufige Festnahme durch jedermann
- § 1 OWiG: Ordnungswidrigkeit
- §§ 1, 10, 28 und 42 WaffG mit Anlagen 1 und 2: Waffen, Erlaubnisse, Bewachungsunternehmer, Verbot bei Veranstaltungen
- § 17 Abs. 1 BewachV: Waffen im Dienst nur mit Zustimmung
So deckt die App Sachgebiet 4 ab
In der App 34a Sachkunde · becertain hat Sachgebiet 4 rund 150 eigene Übungsaufgaben, verteilt auf alle Unterthemen oben. Jede Lösung nennt die Stelle, aus der sie folgt, mit dem Wortlaut zum Aufklappen. In der Probeprüfung mit 82 Aufgaben stammen etwa 22 % der Aufgaben aus diesem Sachgebiet. Die Verteilung folgt der Fragenzahl je Bereich im alten Prüfungsformat bis Juni 2025; wie die Prüfung heute verteilt, ist nicht veröffentlicht.
Nach dem Einstiegstest mit 45 Aufgaben zeigt dir die Auswertung, wie viel du in Sachgebiet 4 richtig hattest. Jede falsche Antwort kommt später wieder dran, bis du sie richtig hast. Der Einstiegstest ist gratis, Pro kaufst du einmal für 14,99 €, kein Abo.
Erst den Einstiegstest machen, dann entscheiden.
Weiterlesen
- Sachgebiet 1: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht
- Sachgebiet 2: Datenschutzrecht
- Sachgebiet 3: Bürgerliches Gesetzbuch
- Sachgebiet 5: Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Sachgebiet 6: Umgang mit Menschen
- Sachgebiet 7: Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Sachkundeprüfung 34a: Ablauf, Punkte, Termine und Gebühr
- Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung 34a nach Sachgebiet