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34a Sachkunde · Sachgebiet 3

Sachgebiet 3 der Sachkundeprüfung 34a: Bürgerliches Gesetzbuch

Sachgebiet 3 der Sachkundeprüfung fragt nach den Rechten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die du im Dienst brauchst: Besitz und Eigentum, Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, Schadensersatz und Fundsachen (§ 7 Nr. 3 BewachV). Viele Aufgaben sind Abgrenzungen: Ein Merkmal im Fall entscheidet, welche Vorschrift passt. Hier stehen die sieben Unterthemen in eigenen Worten, dazu eine Übungsfrage aus der App 34a Sachkunde · becertain und wie die App dieses Sachgebiet abdeckt.

Stand: 3. November 2026. Verantwortlich: Sergej Markwart, becertain. Quellen am Ende der Seite.

Die 7 Unterthemen

Grundlage sind § 7 Nr. 3 BewachV und die Gliederung des Rahmenplans für die Sachkundeprüfung. Die Texte fassen die Inhalte in eigenen Worten zusammen, die Paragrafen zeigen, wo du nachlesen kannst.

3.1 Eigentum, Besitz und Besitzdiener

Eigentümer ist, wem die Sache gehört. Er kann mit ihr nach Belieben verfahren (§ 903 BGB). Besitzer ist, wer die tatsächliche Gewalt über die Sache hat (§ 854). Wer die Sache für einen anderen nach dessen Weisungen in der Hand hat, etwa du mit dem Schlüsselbund des Kunden, ist Besitzdiener (§ 855). Tiere sind keine Sachen, werden aber meist wie Sachen behandelt (§ 90a).

3.2 Notwehr nach dem BGB

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von dir oder einem anderen abzuwenden (§ 227 Abs. 2 BGB). Eine solche Handlung ist nicht widerrechtlich, du schuldest also keinen Schadensersatz (§ 227 Abs. 1). Ist der Angriff vorbei, endet auch die Notwehr.

3.3 Verteidigungsnotstand und Angriffsnotstand

Geht die Gefahr von einer fremden Sache aus, etwa von einem frei angreifenden Hund, darfst du die Sache beschädigen, soweit das zur Abwehr nötig ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zur Gefahr steht (§ 228 BGB, Verteidigungsnotstand). Nutzt du eine unbeteiligte fremde Sache, um eine viel größere Gefahr abzuwenden, muss der Eigentümer das dulden, kann aber Ersatz verlangen (§ 904, Angriffsnotstand).

3.4 Selbsthilfe, verbotene Eigenmacht, Besitzschutz

Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn stört, handelt mit verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB). Dagegen darf sich der Besitzer mit Gewalt wehren (Besitzwehr) und eine gerade weggenommene Sache dem Täter auf frischer Tat wieder abnehmen (Besitzkehr, § 859). Als Besitzdiener hast du dieselben Rechte (§ 860). Die allgemeine Selbsthilfe ist enger: nur, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig kommt (§ 229), und nur so weit wie nötig (§ 230).

3.5 Verhältnismäßigkeit, Schikaneverbot, Abgrenzung zum Strafrecht

Ein Recht darf nicht nur dazu ausgeübt werden, einem anderen zu schaden (§ 226 BGB, Schikaneverbot). Jedes Jedermannsrecht hat Grenzen: Das Mittel muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Hier lernst du auch, wie sich die Rechte aus dem BGB von Notwehr und Notstand im Strafgesetzbuch (§§ 32 bis 35 StGB) und von der Festnahme nach § 127 StPO unterscheiden.

3.6 Schadensersatz und Haftung

Wer vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, muss den Schaden ersetzen (§ 823 Abs. 1 BGB). Kinder unter sieben Jahren haften nicht, Jugendliche nur mit der nötigen Einsicht (§ 828). Richtet ein Tier einen Schaden an, haftet in der Regel der Halter (§ 833).

3.7 Fundsachen

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, meldet den Fund unverzüglich dem Verlierer, dem Eigentümer oder, wenn er sie nicht kennt, der Behörde (§ 965 BGB) und verwahrt die Sache (§ 966). Findest du sie in den Räumen einer Behörde oder in einem öffentlichen Verkehrsmittel, lieferst du sie dort unverzüglich ab (§ 978).

Probier eine Frage

Eine Aufgabe aus der App zu Sachgebiet 3, Unterthema 3.2. Wähle eine Antwort und prüf sie. Danach liest du die Erklärung und die Quelle, wie in der App.

3.2Notwehr nach dem BGB

Ein Angreifer hat dich mit einem Messer bedroht. Du hast ihn zu Boden gebracht. Er wirft das Messer weg und hebt die Hände. Trotzdem schlägst du noch zweimal zu. Später verlangt er Ersatz für die Verletzungen aus diesen zwei Schlägen. Was gilt nach dem BGB?

Wähle eine Antwort.

    Wähle eine Antwort, dann kannst du prüfen.

    Ein Angreifer hat dich mit einem Messer bedroht. Du hast ihn zu Boden gebracht. Er wirft das Messer weg und hebt die Hände. Trotzdem schlägst du noch zweimal zu. Später verlangt er Ersatz für die Verletzungen aus diesen zwei Schlägen. Was gilt nach dem BGB?

    Lösung: Die zwei Schläge deckt die Notwehr nicht, dafür kann er Ersatz verlangen, nach § 227 und § 823 Abs. 1 BGB. Zum Ausprobieren braucht die Seite JavaScript.

    Die wichtigsten Paragrafen

    • §§ 854, 855, 903 BGB: Besitz, Besitzdiener, Eigentum
    • § 227 BGB: Notwehr
    • §§ 228 und 904 BGB: Verteidigungsnotstand und Angriffsnotstand
    • §§ 229, 230, 858 bis 860 BGB: Selbsthilfe, verbotene Eigenmacht, Besitzwehr und Besitzkehr
    • §§ 823, 828, 833 BGB: Schadensersatz und Haftung
    • §§ 965 bis 967 und 978 BGB: Fundsachen

    So deckt die App Sachgebiet 3 ab

    In der App 34a Sachkunde · becertain hat Sachgebiet 3 über 100 eigene Übungsaufgaben, verteilt auf alle Unterthemen oben. Jede Lösung nennt die Stelle, aus der sie folgt, mit dem Wortlaut zum Aufklappen. In der Probeprüfung mit 82 Aufgaben stammen etwa 17 % der Aufgaben aus diesem Sachgebiet. Die Verteilung folgt der Fragenzahl je Bereich im alten Prüfungsformat bis Juni 2025; wie die Prüfung heute verteilt, ist nicht veröffentlicht.

    Nach dem Einstiegstest mit 45 Aufgaben zeigt dir die Auswertung, wie viel du in Sachgebiet 3 richtig hattest. Jede falsche Antwort kommt später wieder dran, bis du sie richtig hast. Der Einstiegstest ist gratis, Pro kaufst du einmal für 14,99 €, kein Abo.

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    • Sachgebiet 1: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht
    • Sachgebiet 2: Datenschutzrecht
    • Sachgebiet 4: Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
    • Sachgebiet 5: Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
    • Sachgebiet 6: Umgang mit Menschen
    • Sachgebiet 7: Grundzüge der Sicherheitstechnik
    • Sachkundeprüfung 34a: Ablauf, Punkte, Termine und Gebühr
    • Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung 34a nach Sachgebiet

    Quellen

    • § 227 BGB, Notwehr
    • § 859 BGB, Selbsthilfe des Besitzers
    • Bürgerliches Gesetzbuch, gesetze-im-internet.de
    • § 7 BewachV, Inhalt der Unterrichtung (die sieben Sachgebiete)

    Hinweis

    Für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei deiner IHK. Jede Aufgabe folgt den sieben Sachgebieten der Bewachungsverordnung und dem Format der schriftlichen Prüfung. Jede Lösung nennt die Stelle in Gesetz, Verordnung, Unfallverhütungsvorschrift oder Rahmenplan, aus der sie folgt. Rechtsstand 3.11.2026. Eigene Übungsfragen, unabhängig von IHK und DIHK.

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