AEVO Prüfung · Ablauf
AEVO-Prüfung: Ablauf, Dauer, Aufgaben und Bestehen
Die AEVO-Prüfung ist die Prüfung zum Ausbilderschein nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV). Sie hat zwei Teile: schriftlich 180 Minuten mit fallbezogenen Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern, praktisch höchstens 30 Minuten für Präsentation und Fachgespräch. Du bestehst, wenn jeder Teil mindestens „ausreichend“ ist. Diese Seite fasst § 4 AusbEignV zusammen, mit Paragraf zu jeder Aussage. Sie ist von becertain, dem Anbieter der App AEVO Prüfung · becertain für iPhone.
Stand: 30. Oktober 2026. Verantwortlich: Sergej Markwart, becertain. Quellen am Ende der Seite.
Die Prüfung auf einen Blick
- Schriftlicher Teil
- Fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern, 180 Minuten (§ 4 Abs. 2 AusbEignV: „soll drei Stunden dauern“).
- Praktischer Teil
- Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation und Fachgespräch, zusammen höchstens 30 Minuten, die Präsentation höchstens 15 Minuten (§ 4 Abs. 3). In Landwirtschaft und Hauswirtschaft höchstens 60 Minuten (§ 4 Abs. 4).
- Bestanden
- Jeder Teil mindestens „ausreichend“ (§ 4 Abs. 1 Satz 3).
- Wiederholen
- Zweimal innerhalb eines Prüfungsverfahrens, ein bestandener Teil kann angerechnet werden (§ 4 Abs. 1 Satz 4 und 5).
- Abnahme
- Ein Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle, meist deiner IHK oder HWK (§ 4 Abs. 5).
Der schriftliche Teil: 180 Minuten, vier Handlungsfelder
Im schriftlichen Teil bearbeitest du „fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern“ (§ 4 Abs. 2 Satz 1 AusbEignV). Die Handlungsfelder folgen dem Ablauf einer Ausbildung, von der Planung bis zum Abschluss (§ 2 AusbEignV):
- Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
- Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen
Der Rahmenplan des BIBB von 2023 teilt die Lehrgangsdauer so auf: 15 % für Handlungsfeld 1, 20 % für Handlungsfeld 2, 50 % für Handlungsfeld 3 und 15 % für Handlungsfeld 4. Wie stark die Prüfung die Felder gewichtet, steht weder in der Verordnung noch im Rahmenplan. Die Probeprüfung in der App verteilt ihre Aufgaben im selben Verhältnis wie der Rahmenplan; ob deine Prüfung das genauso macht, haben wir nicht geprüft.
Aufgaben: Fälle aus dem Ausbildungsalltag
Die Verordnung verlangt fallbezogene Aufgaben. Eine Zahl der Aufgaben, ein Punkteschema oder ein Aufgabenformat legt sie nicht fest. Lehrbücher zur Prüfung arbeiten mit Auswahlaufgaben zu einer Ausgangssituation: ein kurzer Fall aus einem Betrieb, dazu mehrere Aufgaben. Bei Mehrfachauswahl steht dabei, wie viele Antworten richtig sind.
Wie viele Aufgaben deine Prüfung hat und wie viele Punkte es gibt, regelt die Prüfungsordnung deiner zuständigen Stelle. Für sie gilt § 47 BBiG, auf den § 4 Abs. 5 AusbEignV verweist: Die Prüfungsordnung regelt unter anderem die Gliederung der Prüfung und die Bewertungsmaßstäbe. Wie solche Aufgaben gebaut sind, steht unter AEVO-Prüfungsfragen: Aufbau und Aufgabentypen.
Wann du bestehst
Die Prüfung ist bestanden, „wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens ‚ausreichend‘ bewertet wurde“ (§ 4 Abs. 1 Satz 3 AusbEignV). Ein sehr guter schriftlicher Teil gleicht einen nicht bestandenen praktischen Teil also nicht aus, und umgekehrt.
Wie viele Punkte „ausreichend“ sind, steht nicht in der Verordnung, sondern im Bewertungsmaßstab der Prüfungsordnung (§ 47 Abs. 2 BBiG). Die App rechnet mit 50 von 100 Punkten. Diese Grenze haben wir nicht an einer Prüfungsordnung geprüft. Frag im Zweifel bei deiner Anmeldung nach.
Wiederholen und anrechnen
Eine nicht bestandene Prüfung kannst du innerhalb eines Prüfungsverfahrens zweimal wiederholen. Hast du einen Teil bestanden, kann er dabei angerechnet werden (§ 4 Abs. 1 Satz 4 und 5 AusbEignV). Du schreibst dann zum Beispiel nur den schriftlichen Teil noch einmal.
Wer die Prüfung nicht ablegen muss
Wer eine Meisterprüfung oder eine andere Fortbildungsprüfung nach Handwerksordnung oder BBiG bestanden hat, die die berufs- und arbeitspädagogische Eignung einschließt, gilt als geeignet (§ 6 Abs. 2 AusbEignV). Das gilt auch für eine bestandene Prüfung nach einer früheren Ausbilder-Eignungsverordnung (§ 6 Abs. 1). Andere Prüfungen, die den Anforderungen ganz oder teilweise entsprechen, können auf Antrag ganz oder teilweise befreien (§ 6 Abs. 3). Wer schon vor dem 1. August 2009 ausgebildet hat, ist unter den Bedingungen des § 7 befreit.
So übst du den schriftlichen Teil
Die App AEVO Prüfung · becertain hat über 800 eigene Fragen nach dem Rahmenplan, jede mit Erklärung und Paragraf. Die Probeprüfung dauert 180 Minuten, mit Aufgaben zu Ausgangssituationen und den Lösungen erst nach der Abgabe. Den praktischen Teil mit Präsentation und Fachgespräch deckt die App nicht ab.
Der Einstiegstest mit 40 Fragen ist gratis. Eine Frage kannst du gleich hier ausprobieren, zum Beispiel aus Handlungsfeld 3.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die AEVO-Prüfung?
Der schriftliche Teil soll drei Stunden dauern, also 180 Minuten (§ 4 Abs. 2 AusbEignV). Der praktische Teil mit Präsentation und Fachgespräch dauert zusammen höchstens 30 Minuten, die Präsentation höchstens 15 Minuten (§ 4 Abs. 3). In Landwirtschaft und Hauswirtschaft sind es höchstens 60 Minuten (§ 4 Abs. 4).
Wie viele Aufgaben hat die schriftliche AEVO-Prüfung?
Die Ausbilder-Eignungsverordnung legt keine Zahl fest, sie verlangt nur fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern. Die Zahl steht in der Prüfungsordnung deiner zuständigen Stelle. Die Probeprüfung in der App hat 80 Aufgaben. Das ist ein Richtwert aus Lehrbüchern, an einer Prüfungsordnung haben wir ihn nicht geprüft.
Wann ist die AEVO-Prüfung bestanden?
Wenn jeder Prüfungsteil, also der schriftliche und der praktische, mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde (§ 4 Abs. 1 Satz 3 AusbEignV). Wie viele Punkte das sind, regelt die Prüfungsordnung deiner zuständigen Stelle.
Wie oft darf ich die AEVO-Prüfung wiederholen?
Eine nicht bestandene Prüfung kannst du innerhalb eines Prüfungsverfahrens zweimal wiederholen. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden (§ 4 Abs. 1 Satz 4 und 5 AusbEignV).
Brauche ich mit Meisterbrief noch die AEVO-Prüfung?
Meist nicht. Wer durch eine Meisterprüfung oder eine andere Fortbildungsprüfung nach Handwerksordnung oder BBiG die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen hat, gilt als geeignet (§ 6 Abs. 2 AusbEignV).